Unsere erfahrenen Berater unterstützen Sie bei der Gestaltung des Sozialplanes wie auch bei der Anwendung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der maßgeblichen Paragraphen §216a/b SGB III. Darüber hinaus stehen wir für die Begleitung Ihrer Sozialplangremien und die Moderation von Veranstaltungen zur Verfügung.
Mit unserem speziellen Workshop bieten wir Führungskräften an, sich gezielt auf die schwierigen Trennungsgespräche vorzubereiten. So erhöhen Sie die Chance, diese Führungsaufgabe zu meistern, beugen Aggressionen im Gespräch vor und wirken einem möglichen Imageverlust entgegen.
Im Rahmen einer betrieblichen Veranstaltung stellen wir das Projekt inhaltlich vor, beantworten Fragen der Mitarbeiter und präsentieren das dazugehörige Beraterteam.
Die Arbeitsagentur setzt zur Ko-Finanzierung der Maßnahmen nach §216a/b SGB III voraus, dass von allen teilnehmenden Personen ein Profiling vorliegt. Wir unterstützen Sie bei der Durchführung der Profilingespräche, dem Ausfüllen der dazugehörigen Bögen und übernehmen die Informationsübermittlung an die Arbeitsagentur.